VERGLEICH
Eine entscheidende Unterscheidung in der Planung. Ein Testament tritt erst nach dem Tod in Kraft und erfordert oft eine monatelange bürokratische Bearbeitung (Nachlassverfahren/Erbschein). Eine Vorsorgevollmacht kann sofort in Kraft treten (z. B. im Falle von Koma oder Demenz) und über den Tod hinaus fortbestehen („transmortal“). Sie ermöglicht es der Vertrauensperson, sofort zu handeln, ohne auf einen Gerichtsbeschluss warten zu müssen.
Deutsches Äquivalent: Vorsorgevollmacht vs. Testament