VERGLEICH
Oft zusammen als Letzter Wille und Testament verwendet, sind diese Begriffe heute rechtlich synonym, haben jedoch unterschiedliche historische Wurzeln. Historisch gesehen befasste sich ein Letzter Wille (germanischen Ursprungs) mit Immobilien (Land), während sich ein Testament (römisch-lateinischen Ursprungs) auf persönliches Eigentum (Geld, Waren) bezog. Das moderne Recht hat diese Konzepte zu einem einzigen Rechtsdokument verschmolzen, das alle Vermögenswerte abdeckt. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezieht sich Testament auf das Dokument selbst, während Letzter Wille die Endgültigkeit der Wünsche des Verfassers betont.