Supervermächtnis
Das Supervermächtnis ist ein hochwirksames Gestaltungsmittel im Erbrecht, das oft in Testamenten von Ehepaaren mit Kindern genutzt wird. Man nennt es auch „Bestimmungsvermächtnis“.
Was ist das Besondere daran?
Normalerweise legt ein Erblasser im Testament genau fest, wer was wann bekommt. Beim Supervermächtnis ist das anders: Der Erblasser setzt zwar ein Vermächtnis aus, überlässt es aber dem überlebenden Ehegatten (oder einer anderen Person), die Details erst nach dem Tod festzulegen.
Konkret darf der Überlebende entscheiden:
- Wann das Vermächtnis an die Kinder ausgezahlt wird.
- Wie hoch die Summe ist (oft innerhalb eines Rahmens).
- Welche Gegenstände oder Vermögenswerte übertragen werden.
Warum macht man das? (Die Vorteile)
1. Die „Steuer-Wunderwaffe“
Das ist der Hauptgrund. Erbschaftsteuerfreibeträge verfallen, wenn sie nicht genutzt werden (Kinder haben pro Elternteil 400.000 € Freibetrag).
- Beim klassischen Berliner Testament erbt erst der Partner alles. Die Kinder erben erst beim zweiten Tod. Die Freibeträge der Kinder beim ersten Todesfall werden also verschenkt.
- Mit dem Supervermächtnis kann der überlebende Partner den Kindern genau so viel aus dem Erbe zuweisen, dass deren Freibeträge optimal genutzt werden, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt.
2. Maximale Flexibilität
Niemand weiß beim Schreiben des Testaments, wie die Welt in 20 Jahren aussieht.
- Braucht der überlebende Partner das Geld selbst für die Pflege?
- Sind die Kinder finanziell bereits abgesichert oder in Not?
- Wie ist das Verhältnis zu den Kindern zum Zeitpunkt des Todes?Das Supervermächtnis erlaubt es, auf die aktuelle Situation zum Zeitpunkt des Erbfalls zu reagieren.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Ehepaar hat ein Haus und Erspartes. Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein (Berliner Testament), fügen aber ein Supervermächtnis zugunsten der Kinder ein.
Nach dem Tod des Vaters entscheidet die Mutter: „Die Kinder erhalten jeweils ein Vermächtnis von 100.000 €, zahlbar in 5 Jahren.“
- Effekt: Die Freibeträge der Kinder werden genutzt, das Finanzamt geht leer aus, und die Mutter behält die Kontrolle über den Zeitpunkt der Auszahlung.
Wichtige Hürden
- Präzise Formulierung: Ein Supervermächtnis muss juristisch exakt formuliert sein (gemäß § 2151 BGB und § 2156 BGB), damit es vom Finanzamt anerkannt wird.
- Keine Willkür: Der Kreis der Empfänger muss klar definiert sein (z.B. „unsere gemeinsamen Kinder“).
Wichtiger Hinweis: Da es hier um hohe Summen und komplexe Steuerfragen geht, sollte ein Supervermächtnis niemals ohne Notar oder Fachanwalt für Erbrecht aufgesetzt werden.