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Selbstkontrahieren

DEFINITION

Eine gesetzliche Beschränkung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die es einem Vertreter normalerweise untersagt, Geschäfte mit sich selbst abzuschließen (z. B. den Laptop des Verstorbenen an sich selbst zu verkaufen). Eine professionelle Vollmacht enthält eine Befreiung von dieser Regel (Verzicht auf § 181 BGB). Dies ermöglicht es der Vertrauensperson, digitale Vermögenswerte (wie eine Domain oder eine Krypto-Wallet) ohne rechtliche Hürden direkt auf den eigenen Namen zu übertragen.

Deutsches Äquivalent: Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts (§ 181 BGB)


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