DEFINITION
Eine spezifische Rechtsklausel, die in Deutschland (§ 88 TKG) erforderlich ist, um Zugang zu privater Kommunikation zu gewähren. Ohne diesen ausdrücklichen Verzicht ist es E-Mail-Anbietern (wie GMX, Web.de) gesetzlich untersagt, Erben Zugang zum Posteingang des Verstorbenen zu gewähren, selbst wenn ein gültiger Erbschein vorliegt. Diese Klausel entbindet den Anbieter von seiner Verschwiegenheitspflicht gegenüber der bevollmächtigten Person.